Einige der rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit finden Sie im Auswahlmenue auf der linken Seite.
Das Niedersächsische Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) nennt u.a. die Grundsätze der finanziellen Förderung der Erwachsenenbildung, der Finanzhilfeberechtigung der Einrichtungen und berücksichtigungsfähige Bildungsmaßnahmen.
Das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) regelt die Anerkennungspraxis für den Bildungsurlaub.